Die revisionssichere E-Mail Archivierung wird seit einigen Jahren vom GobD (Grundsatz zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) des Bundesministerium der Finanzen gesetzlich vorgeschrieben. Hierbei möchten wir nochmal den Fokus auf das Wort „revisionssicher“ legen, welches u.a. in diesem Zusammenhang bedeutet, dass alle relevanten E-Mails und dessen Anhänge unveränderbar und separiert abgelegt werden. Hier reicht also kein herkömmliches, standardisiertes Mailarchiv aus. Ein großer Nebeneffekt für Sie: Natürlich können auch Sie auf das Archiv zugreifen und beispielsweise versehentlich gelöschte oder unauffindbare Mails/Anhänge wiederherstellen!
Beide Themen hören sich im ersten Moment sehr komplex an, sind aber sowohl kostentechnisch als auch von der Umsetzung insgesamt sehr trivial.